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Nachbarschaft24 – das schlägt dem Fass den Boden aus!

Wie ich gerade in einem User-Kommentar gelesen habe, bestehen die Betreiber von Nachbarschaft24 wohl wehement weiterhin auf Ihre Forderungen. Bis dato war anzunehmen, dass einfach nur versucht wird, Geld einzutreiben. Rechnungen schreiben und damit rechnen, dass mit dem richtigen Mahn-/Inkassoschreiben wohl genügend Leute einlenken und den Preis bezahlen. Ein lukratives Geschäft ist dies allemal, auch wenn nicht alle zahlen. Bleiben 10% hängen, ist wohl schon genug verdient.

Aber so sieht es nun nicht aus. Laut dem Kommentar fordert die Firma wohl die Benutzer, die nicht wissen, wie ihre Daten in diese Datenbank kamen, auf, Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten. Danach werde anhand der IP-Adresse geprüft, wer die Daten wirklich eingegeben hat. Ist das ein weiterer Einschüchterungsversuch, oder sehen sich die Betreiber wirklich im Recht? Oder sind sie es sogar?

Fest steht, dass Kosten und Gebühren die für einen Service verlangt werden, nicht in den AGB versteckt werden dürfen sondern direkt bei der Anmeldung sichtbar sein müssen. Geht man momentan auf die Seite, so sieht man diese Forderung fett abgehoben auf der linken Seite. Wie es damals war, kann ich nicht sagen. Und wenn es damals nicht offensichtlich war, muss dies wohl durch einen Screenshot bewiesen werden.

Aber wer macht schon einen Screenshot, wenn er denkt er meldet sich bei einem kostenlosen Service an?

Ich bin bzw. war zwar immer dagegen, dass sich Firmen doppelt und dreifach – per FAX oder Brief, Postident oder Ausweiskopie einen Vertrag extra bestätigen lassen müssen – das würde einiges im Internet kompliziert machen. Aber aufgrund der Tatsache wäre ich irgendwie schon für ein entsprechendes Gesetz. Kann die Firma nicht nachweisen (schriftlich, nicht durch IP oder E-Mail-Bestätigung, denn das kann man leichter fälschen als so manch anderes), gibt es kein Geld.

Probleme für amazon.de und andere Online-Shops? Nein! Bei amazon.de hat man sowieso ein Rückgaberecht. Und wer ein Produkt nicht haben will, schickt es zurück und gut ist. Die Rechnung kommt dort nicht erst nach der Ablauf der gesetzlichen 2-Wochenfrist. Somit sollte solch ein Gesetz also kein Problem für seriöse Internetschops und Webseiten-Betreiber darstellen.